Anlässlich des Antrages des BA beim Senat wurden Unterlagen zur Einsicht ausgelegt (März/April 2005). Bereits in diesen Unterlagen fehlte eine Betrachtung der Wirtschaftlichkeit.
Dazu wurden wir damals informiert, dass das Bezirksamt auch keine Betrachtung darüber vorlegen wird.
Es gibt keine nachvollziehbare Betrachtung zur Wirtschaftlichkeit im Antrag des BA.
Die BA weist lediglich auf ziemlich globale Formeln hin, die nie mit Zahlen erfüllt wurden.
Es gibt keine solide Bedarfsermittlung!
Weiß man dort vielleicht schon, dass dabei nichts Vernünftiges herauskommt?Egal, wo eine Steganlage entstehen soll, ist für unsere Begriffe die wirtschaftliche Frage völlig ungenügend berücksichtigt. Für gelegentliche Anleger dürfte der vorgesehene Stegumfang ja sogar am Wochenende bzw. in der Urlaubszeit weit überdimensioniert sein, Außerdem werden bei einer Bewirtschaftung Liegegebühren fällig, die nun wieder viele vom Anlegen abhalten werden.
Das BA liefert die Betrachtung zur Wirtschaftlichkeit trotz mehrerer Nachforderungen des Senats nicht.
Das BA erhält ohne Lieferung der Betrachtung zur Wirtschaftlichkeit die Genehmigung
Das Bezirksamt setzt sich bis heute über diese Forderung hinweg und bekommt das Vorhaben genehmigt – toll!
In der Genehmigung des Senats (Anlage) heißt es in der Begründung: „Die hierzu vorgelegten Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen begründen ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Durchführung der stadtplanerischen Entwicklungskonzeption.
Wissentlich falsch! Bis heute gibt es keine brauchbare Betrachtung zur Wirtschaftlichkeit.
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