„Vollbracht – danke! Prompt bedient – die seltsame Geschichte der Genehmigung der Schwimmsteganlage „Seepromenade Frauentog“ in der Altstadt Berlin – Köpenick“
Diese kleine Dokumentation vom 16.04.2006 mit Aktualisierungen vom 29.10.2006 und 22.01.2007 finden Sie anschließend.
Die Unterlage gibt einen Überblick über den merkwürdigen Werdegang einer Genehmigung. Damit sich jeder ein eigenes Bild machen kann, trennten wir in dieser Geschichte die Fakten von unserer Meinung.
Unabhängig davon, aber mit Bezug auf diese Unterlage möchten wir in Kurzform hier anhand einiger Eckpunkte zusammenfassen, wie sich der ganze Vorgang für einen Bürger (mit einem gewissen Kenntnisstand) darstellt.
Das dazu erforderliche Faktenwissen ist in der o. g. Dokumentation enthalten.
Weitergehende oder zitierte Unterlagen liegen bei uns vor.
Da gibt es eine Untersuchung von mediamare und daraus resultierend den Gedanken, den Frauentog
durch den Bau eines ca. 200m langen Betonsteges (der Seepromenade genannt wird) zu einem Hafen für Sportboote zu machen. Der Vorschlag scheitert am Widerstand der Denkmalschützer.
Da wird als 2. Variante ein etwa 100m langer Steg konzipiert, der allerdings durch Seitenstege in die Breite geht. Der Vorschlag scheitert am Widerstand der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (Schlossinsel).
Da entsteht die 3. Variante mit einer Länge von 186m.
Bei allen 3. Varianten wird die Betroffenenvertretung des Sanierungsgebietes nicht in die Entscheidungsfindung einbezogen. Das Bezirksamt (BA) versteht Betroffenenbeteiligung lediglich als Information über die getroffenen Entscheidungen, Mitwirkung wird nicht zugelassen. Schließlich wird die Betroffenenvertretung des Sanierungsgebietes außen vorgelassen mit der Begründung, der Frauentog gehört nicht zum Sanierungsgebiet, also sei die Betroffenenvertretung auch nicht zuständig. Man erklärt auch, es gäbe ja ein Mitwirkungsrecht durch das Wasserrecht. Dieses Recht betrifft aber nur die Eigentümer der anliegenden Grundstücke.
Später wird durch das BA schriftlich ausgeführt, dass die finanziellen Mittel nur im Rahmen des Sanierungsgebietes zur Verfügung ständen.
Da gibt es bei der Begründung des Vorhaben im Antrag an die Wasserbehörde des Senats übertriebene und auch bewusst falsche Angeben, um die Notwendigkeit „schönzureden“.
Gegen die 3. Variante gibt es einen Protestbrief von über 150 Bürgern (fast alle sind Bewohner vom Kietz) an die Senatorin, Frau Junge-Reyer, vom April 2005, der bis heute unbeantwortet ist.
Gegen die 3. Variante sprechen sich sämtliche in der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e. V. vertretenen Naturschutzverbände Berlins aus!
Auch die Denkmalbehörde ist gegen die Errichtung einer solchen Steganlage, muss sich aber dem „politischen“ (was auch immer das sein mag) Druck beugen. Die Zustimmungserklärung liest sich als Kapitulation. Für uns Betrachter ist das eindeutig eine Zustimmung auf Weisung von oben.
Für das Betreiben der Seepromenade lag bis zur wasserbehördlichen Genehmigung keine wirtschaftliche Betrachtung vor. Am 30.06.2006 wird eine wirtschaftliche Betrachtung nachgereicht, die vom Oktober 2003 ist und neue Fragen aufwirft (siehe Doku). Sie geht entweder von vornherein von einem feststehenden Betreiber (Besitzer Solarpavillon) aus oder weist jährliche Verluste von etwa 30.000€ aus.
Da gibt es beim Fachbearbeiter der Wasserbehörde des Senats nach Einholung der Stellungnahmen der Anlieger und weiteren Überprüfungen die Auffassung, dass das Vorhaben nicht genehmigungsfähig sei. Auf den Vorschlag der Wasserbehörde zu einem Alternativstandort geht das BA nicht ein.
Der zuständige Bearbeiter wird schließlich durch den Abteilungsleiter abgelöst und es wird eine Gehehmigung erteilt. Auch wenn für den Abteilungsleiter diese Möglichkeit rechtens erscheint, im Kontext betrachtet ist das für uns auch eindeutig eine Genehmigung auf Weisung von oben.
Ganz offensichtlich hat der Stadtrat über die Parteischiene alle noch so berechtigten sachlichen Widerstände aus dem Weg geräumt.
Eine sachliche Auseinandersetzung über die vielfältigen Gründe der Ablehnumng hat es nicht gegeben.
Auch Alternativvorschläge aus der B V V werden durch das BA abgeschmettert.
Gegen den Bau der Steganlage gibt es mehrere Klagen, über die das Verwaltungsgericht zu entscheiden hat, und die erst einmal aufschiebende Wirkung haben.
Trotzdem begann das BA bereits im Juli 2006, die ganz speziell für die Steganlage zugeschnittene Grünanlage an der Müggelheimer Straße umzubauen.
Wir wiesen in einem offenen Brief auf die nicht geklärte Sachlage und damit auf das finanzielle Risiko hin.
Das BA stellt bei der Senatsverwaltung einen Antrag auf sofortige Vollziehung für die Steganlage. Unverschämterweise wird dort u.a. der Umbau der Grünanlage als Begründung für die Notwendigkeit der Errichtung des Steges mit herangezogen.
Im August kommt es zu einer Beratung mit Vertretern der BVV und Herrn Simdorn (als Vertreter der CDU-Fraktion). Alle anwesenden Vertreter der Parteien sind der Meinung, unabhängig vom Ausgang der Gerichtsverfahren, das Thema „Seebrücke“ erneut auf die Tagesordnung der zukünftigen BVV zu setzen.
Dabei soll gemeinsam mit den Betroffenen eine dem Frauentog und seiner denkmalgeschützten Umgebung angemessene Lösung gefunden werden.
Herr Franzke, PDS, Mitglied der BVV, vom Fraktionsvorsitzenden delegiert,
Vorsitzender des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr und Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus brachte in dieser Beratung zum Ausdruck, dass sie in dieser Sache vom Stadtrat Dr. Schmitz übertölpelt wurden.
Die Senatsverwaltung weist in ihrem Schreiben vom 20.10.2006 an das Verwaltungsgericht mehrfach darauf hin, dass Annahmen der Anlieger über Schäden und Belästigungen abstrakt seien. In anderen
Passagen wird mehrfach und massiv auf die positiven Auswirkungen auf die Altstadt hingewiesen. Man könnte diese mit gutem Recht ebenso als abstrakt bezeichnen, weil sie in dieser hervorgehobenen Bedeutung reine Annahmen sind (die wirtschaftliche Begründung für den Bau des Lausitzringes ging ganz sicher auch von einer äußerst positiven Wirkung aus).
Wir wollen keineswegs bestreiten, das es Auswirkungen geben kann, aber wir sind der Überzeugung, dass der Preis (den Frauentog inmitten seiner denkmalgeschützten Umgebung diesem Gigantismus zu opfern) dafür entschieden zu hoch ist.
In einem Satz:
Da verbeißen sich ein Bezirksbürgermeister und ein Stadtrat in eine Idee, ignorieren alle dagegen sprechenden Gründe, missachten die Mitwirkungsrechte der Sanierungsbetroffenen, bringen den regionalen Denkmalschützer zum Schweigen, dressieren die BVV samt ihrer Ausschüsse, arbeiten mit falschen Angaben und Auskünften, vernachlässigen bewusst die Betrachtung einer wirtschaftlichen Betreibbarkeit, brechen den Widerstand der Obersten Denkmalbehörde durch Ausübung direkten Druckes über die Parteivetternschaft, regieren über denselben Weg in die Fachbehörde der Senatsverwaltung hinein, setzen durch den Bau des „Hafengebäudes“ Zeichen, ignorieren dabei Hinweise der Bürger, nutzen den Bau mit nötigenden Argumenten gegenüber dem Gericht zur Durchsetzung des sofortigen Vollzugs - und alle beim BA und bei der Senatsverwaltung finden das auch noch in Ordnung!
Wir nicht!
Und wenn es noch so viele plausibel klingende Erklärungen der einzelnen Akteure beim BA und der Senatsverwaltung gibt – im Kontext sind die Umstände bei der Erteilung der Genehmigung skandalös und politisch zu verantworten!
Da besteht dann schließlich auch noch die Möglichkeit, dass das Verwaltungsgericht nur die formaljuristische Auslegung des § 62 Wasserrecht betrachtet und den politisch skandalösen Hintergrund nicht wertet. Damit droht dann wirklichder Bau der Seebrücke ohne Möglichkeit der Gegenwehr.
Wir wollen uns aber dagegen wehren, dass mit einer maßlosen Ignoranz, mit einer kaum zu überbietenden Unsensibilität und mit demagogischen Mitteln ein dermaßen grober Unfug vollbracht werden soll.
Ein Unfug, der sogar noch sehr teuer werden kann, denn gemäß fachlicher Einschätzung ist eine missbräuchliche Nutzung der Seepromenade bereits vorprogrammiert. Damit würde aber bereits jetzt dem Subventionsbetrug Vorschub geleistet. Das BA Köpenick/Treptow wurde gerade gerichtlich zur Zahlung von etwas über einer Million Euro verurteilt. Grund: Fehlerhafte Arbeit des BA.
Die Seebrücke könnte leicht die nächste Million werden.
Allerdings: Wir weisen heute schon darauf hin, aber das Bezirksamt ist bis jetzt taub!
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Leege
Rudolf Engling