Zitat aus einem Protokoll der BSM (Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung) vom 18.11.2002 über ein Gespräch im Rathaus zum Entwicklungskonzept Frauentog: „Dabei (bei der Entwicklungskonzeption für den Frauentog – d. V.) sind v. a. die Belange des Denkmalschutzes, des Schlosses bzw. der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ....... zu berücksichtigen.“
Die Denkmalschützer lehnen das Vorhaben ab, aber die Oberste Denkmalschutzbehörde (OD), Herr Kühne, stimmt zu. Es heißt, es sei eine politische Entscheidung. Die Begründung dazu hat es allerdings in sich.
Die Zustimmung zur Seebrücke vom Obersten Denkmalschützer Berlins wörtlich: 30.03.2005
„Der Genehmigung der o. g. Steganlage wird zugestimmt unter Zurückstellung sehr schwerwiegender denkmalrechtlicher Bedenken zugunsten überwiegender öffentlicher Interessen, die für eine Realisierung sprechen:
Die „Frauentog“ genannte Spreebucht (hier müsste es Dahmebucht heißen - d. V.) wird an drei Seiten von Denkmalbereichen begrenzt, von der Altstadt Köpenick im Norden, der Schlossinsel im Westen sowie dem Kietz im Osten. An keiner anderen Stelle in Berlin und in Brandenburg hat sich in auch nur annähernd vergleichbarer Qualität ein solches regionaltypisches Ensemble, das in seinen Ursprüngen bis in die spätslavisch-frühdeutsche Zeit zurückreicht, so ungestört erhalten. Die ruhige Wasserfläche des Frauentoges als verbindendes Raum- und Landschaftselement hat wesentlichen Anteil an der Ensemblewirkung.
Die Steganlage wird diese Wasserfläche nicht nur gestalterisch dominierend in gesamter Länge zerschneiden, sondern die bisher stille Bucht auch in der Sommersaison zu einem durch Bootstouristen und Spaziergänger stark frequentierten und auch optisch sehr unruhigen Fläche machen. Die wesentlichen Gestaltqualitäten der Wasserfläche im Zusammenhang mit den benachbarten Denkmalensembles werden dabei sehr stark beeinträchtigt werden. Dies hat zu intensiven denkmalfachlichen und denkmalpolitischen Bemühungen geführt, den Bau der Steganlage abzuwenden oder den Eingriff durch starke Verkürzung zu minimieren.
In den dabei geführten Abstimmungsrunden wurde jedoch deutlich, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Realisierung der Maßnahme mit dem Ziel einer touristischen Belebung der wirtschaftlich stagnierenden Altstadt Köpenick besteht und dass das Projekt und sein Standort dabei praktisch als alternativlos zu betrachten sind.
Kühne“
Unsere Meinung:
Hier wurde rechtzeitig auf die Belange des Denkmalschutzes hingewiesen.
Denkmalschutz berücksichtigen?? Er wurde vom Tisch gefegt!
Das Vorhaben wird mit Alibibeteiligung oder sogar unter Ausschaltung der unteren Denkmalschützer vorangetrieben, bis es Teil des stadtplanerischen Entwicklungskonzeption ist. Nun kommt es auf denTisch der Oberen Denkmalschutzbehörde und scheitert an der inzwischen errichteten Hürde „stadtplanerische Entwicklungskonzeption“
Politische Entscheidung heißt dann wohl, wenn auf Anweisung von oben gehandelt werden muss.
Was ist eine Zustimmung wert, wenn die zustimmende Behörde gegen ihre Überzeugung auf Anweisung handelt?
Die Zustimmung von Herrn Kühne liest sich allerdings auch mehr als Kapitulation.